Die Hauptaufgabe des Psychologischen Dienstes besteht in der psychologischen Begleitung der Auszubilden, der Teilnehmer in der Berufsvorbereitung (BvB), der Unterstützten Beschäftigung (UB) und der Arbeitserprobung/ Berufsfindung (für Erwachsene und Jugendliche) sowie in der Umsetzung der psychologischen Diagnostik.
Der Psychologische Dienst gibt Hinweise zur Nutzung von externen Hilfsangeboten (z.B. Beratungsstellen) und unterstützt bei der Suche nach Psychotherapeuten
Die psychologischen Beratungsgespräche stehen den Auszubildenden und Teilnehmenden zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung.
Für den Psychologischen Dienst gilt die Schweigepflicht.
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